Ausschließung, Recht: das Verbot für Gerichts- oder Amtspersonen, in bestimmten (durch Gesetz geregelten) Fällen an einem Verfahren mitzuwirken. Im Zivilprozess trifft dies für einen

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Quellenangabe
Brockhaus, Ausschließung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausschliessung-recht