Außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuerrecht: an sich zu den (nicht absetzbaren) Ausgaben für die Lebensführung gehörende Aufwendungen, die ausnahmsweise bei der Ermittlung des

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Quellenangabe
Brockhaus, Außergewöhnliche Belastungen (Einkommensteuerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aussergewöhnliche-belastungen-einkommensteuerrecht