Aussetzung, Recht: 1) Prozessrecht: der durch gerichtlichen Beschluss angeordnete Stillstand des Verfahrens. Im Zivilprozessrecht kann eine Aussetzung beschlossen werden, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Entscheidung eines anderen Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde abhängt (z. B. bei Verdacht auf eine Straftat,

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Quellenangabe
Brockhaus, Aussetzung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aussetzung-recht