Ausstattung, Familienrecht: Zuwendungen, die einem Kind von den Eltern mit Rücksicht auf seine Verheiratung, zur Selbstständigmachung oder zur Erhaltung der Selbstständigkeit gemacht werden (§ 1624 BGB). Eine Art der Ausstattung ist die

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Quellenangabe
Brockhaus, Ausstattung (Familienrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausstattung-familienrecht