Nach der Verfassung vom 11.11.1953 liegt die Gesetzgebung beim Landtag, dessen Abgeordnete auf 5 Jahre gewählt werden. Gesetze können auch durch Volksentscheid beschlossen werden, wenn ein vorangegangenes Volksbegehren von wenigstens einem

(31 von 217 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/baden-wurttemberg/recht