Bankenaufsicht, staatliche Kontrolle von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu erhalten und Kreditinstitutsgläubiger vor Verlusten zu bewahren (Einlegerschutz). Die Bankenaufsicht umfasst v. a. die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb eines Instituts sowie die Kontrolle der laufenden Geschäftstätigkeit hinsichtlich

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Quellenangabe
Brockhaus, Bankenaufsicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bankenaufsicht