Bankgeheimnis, die Verpflichtung eines Kreditinstituts, die Geschäftsbeziehungen und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Kunden gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Schweigepflicht ist in den weitgehend vereinheitlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken ausdrücklich geregelt. Dem Bankgeheimnis sind aber gewisse Grenzen gesetzt: Das Kreditwesengesetz verpflichtet Kreditinstitute, bestimmte Kundenkredite (Groß-, Millionen- und Organkredite) anzuzeigen und die Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu dulden; außerdem bestehen Anzeigepflichten nach dem Geldwäsche- und nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Bankgeheimnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bankgeheimnis