Baulast, Bauordnungsrecht: in den Landesbauordnungen der deutschen Länder vorgesehene, freiwillig oder aufgrund vertraglicher Bindung von einem

(16 von 113 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Baulast (Bauordnungsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/baulast-bauordnungsrecht