Bausparkassen, nach Definition des Gesetzes über Bausparkassen in der Fassung vom 15. 2. 1991 Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den

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Werke

Weiterführende Literatur:

H. Berndt: Die Bausparkassen (71994);
H. Benölken: Bauspargeschäft u. Bausparkassen-Sektor
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Quellenangabe
Brockhaus, Bausparkassen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bausparkassen