Nach der am 8.12.1946 in Kraft getretenen Verfassung (mit Änderungen) liegt die gesetzgebende Gewalt beim Landtag, der nach modifiziertem (»verbessertem«) Verhältniswahlrecht vom Volk für 5 Jahre gewählt wird. An der Spitze der Staatsregierung steht der vom

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bayern/recht