Bedingung, Recht: im Privatrecht ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt eine bestimmte Rechtswirkung abhängt (positive oder negative Bedingung). Soll die Rechtswirkung erst mit dem Eintritt beziehungsweise Nichteintritt des Ereignisses beginnen, so liegt eine aufschiebende (suspensive) Bedingung vor; bei

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Quellenangabe
Brockhaus, Bedingung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bedingung-recht