Beglaubigung, Recht: die Bescheinigung, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person herrührt (Identitätsnachweis) oder eine Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt (beglaubigte

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Quellenangabe
Brockhaus, Beglaubigung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beglaubigung-recht