Begründung, Recht: die häufig gesetzlich vorgeschriebene Darlegung der eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung tragenden sachlichen Gründe. Im Zivilprozess und ähnlichen Verfahren

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Quellenangabe
Brockhaus, Begründung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/begrundung-recht