Begünstigung, Strafrecht: die nach Begehung einer rechtswidrigen Tat dem Täter oder Teilnehmer geleistete Hilfe zur Sicherung der Vorteile der Tat; wird nach § 257

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Quellenangabe
Brockhaus, Begünstigung (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/begunstigung-strafrecht