Behandlungsfehler, Verstoß eines Arztes oder Zahnarztes gegen die »Regeln der ärztlichen Kunst« (daher v. a. früher auch Kunstfehler). Ein ärztlicher Eingriff ist nur dann fehlerfrei, wenn er bei seiner Vornahme medizinisch angezeigt (»indiziert«) war, also nach den persönlichen und sachlichen Gegebenheiten geboten

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Quellenangabe
Brockhaus, Behandlungsfehler. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/behandlungsfehler