Beihilfe, Strafrecht: die dem Täter einer vorsätzlichen und rechtswidrigen (nicht notwendig schuldhaften) Straftat geleistete Hilfe (akzessorisch). Diese Hilfe kann darin

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Quellenangabe
Brockhaus, Beihilfe (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beihilfe-strafrecht