Beistand der, -(e)s/...stände,  Recht: 1) bürgerliches Recht: Person (oder Behörde) zur Unterstützung eines Menschen, der zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben sachkundiger Hilfe bedarf. Im Familienrecht wird das Jugendamt auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils Beistand des Kindes für die Aufgaben: Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung

(43 von 305 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Beistand (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beistand-recht