Beiträge, öffentliches Recht und Finanzwissenschaft: im engeren Sinn von einer öffentlichen Gebietskörperschaft einseitig festgesetzte Abgaben, die als Gegenleistung für eine besondere öffentliche Leistung

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Quellenangabe
Brockhaus, Beiträge (öffentliches Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beiträge-öffentliches-recht