Die Verfassung (Artikel 14 f.) garantiert die Religionsfreiheit und verpflichtet (Artikel 16) den Staat zu religiöser Neutralität und Parität. In Ausführung des Artikels 117 der Verfassung trägt der Staat die

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/belgien/bevölkerung-und-religion/religion