Bergrecht, die den Bergbau betreffenden rechtlichen Bestimmungen. Grundlage des deutschen Bergrechts war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts das Bergregal, ein Hoheitsrecht des Königs (Landesherrn), über bestimmte Minerale (Erze, Salze) frei zu verfügen und deren Abbau zu gestatten, meist mit einer Abgabe (Bergzehnt, Berggefälle) verbunden (Regalien). Das Bergrecht ist als Gewohnheitsrecht entstanden und anfänglich allein durch mündliche Überlieferungen, Rechtssprichwörter und gerichtliche Erkenntnisse fortgebildet worden. Als private Aufzeichnungen rechtskundiger Personen entstanden die Bergordnungen, deren älteste das Tridentiner Bergrecht (1185) und das Iglauer

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Quellenangabe
Brockhaus, Bergrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bergrecht