Berichtigung, Recht: nachträgliche Änderung einer falschen Angabe, im Rechtsverkehr v. a. bei Registereintragungen, Verwaltungsakten und gerichtlichen Entscheidungen bedeutsam. Die Berichtigung von Registern erfolgt in der

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Quellenangabe
Brockhaus, Berichtigung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/berichtigung-recht