Berufsfreiheit, das Recht des Einzelnen, einen bestimmten Beruf frei zu wählen und auszuüben. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat den seit dem 19. Jahrhundert anerkannten Grundsatz der Gewerbefreiheit fortentwickelt und gewährleistet in Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 allen Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Weiterhin ist auch die Freiheit der Berufsausübung geschützt; das ergibt sich mittelbar daraus, dass Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz Berufsausübungsregelungen unter einen Gesetzesvorbehalt stellt. Als Beruf im Sinne dieser Vorschriften gelten nicht nur tradierte Berufsbilder, sondern

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Werke

Weiterführende Literatur:

T. Sasse: Die Berufsfreiheit u. das Recht zu arbeiten
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Quellenangabe
Brockhaus, Berufsfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/berufsfreiheit