Berufsgeheimnis, die aus einem fremden persönlichen Lebenskreis stammende, nur einem beschränkten Personenkreis von Berufs wegen anvertraute Tatsache, an deren Geheimhaltung ein sachlich begründetes Interesse besteht. Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer anerkannter Heilberufe, Berufspsychologen, Anwälte, Verteidiger, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, anerkannte

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Quellenangabe
Brockhaus, Berufsgeheimnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/berufsgeheimnis