beschleunigtes Verfahren, eine 1994 neu gestaltete besondere Art des Strafprozesses (§§ 417–420 StPO), die bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage (§ 417 StPO) eine zügige Aburteilung (sofort bzw. in ein bis

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Quellenangabe
Brockhaus, beschleunigtes Verfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beschleunigtes-verfahren