Besoldung [von lateinisch solidus (nummus) »gediegene (Goldmünze)«], die den Beamten zustehenden Dienstbezüge, die nach den Prinzipien des Beamtenrechts in angemessenem Verhältnis zum Amt stehen müssen. Sie wurde bisher insbesondere durch das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 19. 6. 2009 einheitlich für Beamte, Richter und (Berufs- und Zeit-)Soldaten in Bund, Ländern und Gemeinden

(51 von 363 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Besoldung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/besoldung