betriebliche Altersversorgung, dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erteilte Zusage einer Leistung zur Absicherung mindestens eines biologischen Risikos (Alter, Invalidität, Tod). Der Zweck der Leistung muss immer die Versorgung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein. Altersversorgungsleistungen werden deshalb grundsätzlich nur dann als betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn sie frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Keine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vererblichkeit von Anwartschaften und Leistungen vereinbart ist. Ziel der betrieblichen Altersversorgung ist es, den bei

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Quellenangabe
Brockhaus, betriebliche Altersversorgung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/betriebliche-altersversorgung