Betriebsversammlung, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§§ 42 ff.) aus allen Arbeitnehmern eines Betriebes (auch denjenigen des Außendienstes) bestehende Versammlung. Sie ist einmal im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einzuberufen, der

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Quellenangabe
Brockhaus, Betriebsversammlung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/betriebsversammlung