Betteln, das Ansprechen von Fremden um Gaben, sei es aus wirklicher oder vorgespielter Bedürftigkeit. Seit Aufhebung des § 361 Nummer 4 StGB wird Betteln strafrechtlich nicht mehr verfolgt, es sei denn, es liegt

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Quellenangabe
Brockhaus, Betteln. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/betteln