Betteln
Betteln, das Ansprechen von Fremden um Gaben, sei es aus wirklicher oder vorgespielter Bedürftigkeit. Seit Aufhebung des § 361 Nummer 4 StGB wird Betteln strafrechtlich nicht mehr verfolgt, es sei denn, es liegt
(31 von 215 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Betteln.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/betteln