Beweisaufnahme, gerichtlicher Verfahrensabschnitt, in dem das Gericht Beweis erhebt. Die Beweisaufnahme unterliegt dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, d. h., sie wird von dem Gericht durchgeführt,

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Quellenangabe
Brockhaus, Beweisaufnahme. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beweisaufnahme