Beweislast, Zivilprozessrecht: Im Zivilprozess und in den Verfahren mit Verhandlungsgrundsatz gilt die Grundregel, dass jede Partei die tatsächlichen Voraussetzungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Beweislast (Zivilprozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beweislast-zivilprozessrecht