Bewertung, Betriebswirtschaftslehre: die Zuordnung einer Geldgröße zu bestimmten Gütern, Schulden, Finanzinstrumenten oder Handlungsalternativen. Höhe und Art des Wertansatzes hängen vom Zweck der Bewertung ab (z. B. Gewinnermittlung, Preisbildung). Die Wertansätze in der handelsrechtlichen Bilanz gründen sich auf die Anschaffungskosten, die Herstellungskosten und den am Bilanzstichtag beizulegenden Wert (Zeit- oder Stichtagswert; §§ 252–256 und 279–283 HGB). Für Verbindlichkeiten kommt der Rückzahlungsbetrag, für Rentenverpflichtungen der Barwert in Betracht. In der Steuerbilanz heißt der Stichtagswert Teilwert

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Quellenangabe
Brockhaus, Bewertung (Betriebswirtschaftslehre). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bewertung-betriebswirtschaftslehre