Bezugsrecht, das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft einen seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beziehen (§ 186

(25 von 178 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Bezugsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bezugsrecht