Bildnis, Recht: Darstellung der Erscheinung einer Person in einer erkennbaren Wiedergabe der sie identifizierenden Eigenschaften. Bildnisschutz: Jedermann hat kraft seines allgemeinen

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Quellenangabe
Brockhaus, Bildnis (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bildnis-recht