Hintergrund der EU-Richtlinie und des Biokraftstoffquotengesetzes ist das Klimaschutzziel, einen CO2-Ausstoß pro Fahrzeug von 120 g/km zu erreichen (Mittelklassefahrzeuge des Jahres 2008 haben

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Quellenangabe
Brockhaus, Klimaschutz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/biokraftstoffe/einsatz/klimaschutz