Bischofssynode, katholisches Kirchenrecht: das 1965 von Papst Paul VI. eingerichtete Organ der Gesamtkirchenleitung. Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Vertretern der Bischofskonferenzen der einzelnen Länder und der Ordensgemeinschaften. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis, wodurch sie sich vom allgemeinen Konzil unterscheidet.

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Quellenangabe
Brockhaus, Bischofssynode (katholisches Kirchenrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bischofssynode-katholisches-kirchenrecht