Bodenrecht, im weiteren Sinn die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen der Menschen zu Grund und Boden betreffen. In Deutschland weist das Grundgesetz das Bodenrecht der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern zu (Artikel 74 Nummer 18), jedoch ist der dort verwendete Begriff des Bodenrechts enger zu fassen, da andere Gegenstände der Gesetzgebung, die thematisch dem Bodenrecht zuzuordnen sind, ebenfalls aufgeführt sind: Grundstücksverkehr, Siedlungs- und Heimstättenwesen, landwirtschaftliches Pachtwesen, Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum, Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung. Im Wesentlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Bodenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bodenrecht