Branntweinmonopol, das vom Staat mit der Absicht der Einnahmenerzielung (Finanzmonopol) oder aus agrarpolitischen Gründen beanspruchte ausschließliche Recht, Branntwein herzustellen und/oder zu verkaufen, gleichzeitig eine den Alkoholerzeugern gewährte staatliche Garantie zur Abnahme einer Mindestmenge des jährlich produzierten Alkohols. Das in Deutschland seit 1919 bestehende Branntweinmonopol wird von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) durchgeführt und umfasst die Übernahme

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Quellenangabe
Brockhaus, Branntweinmonopol. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/branntweinmonopol