Nach der Verfassung vom 21.10.1947 (mehrfach geändert) ist die Bürgerschaft gesetzgebendes Organ (die Abgeordneten werden auf 4 Jahre gewählt). Die Regierung wird von dem von der Bürgerschaft gewählten Senat (7 Mitglieder) ausgeübt. Dieser wählt aus seiner Mitte zwei Bürgermeister, einen davon

(41 von 290 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bremen-bundesland/recht