Die Verfassung vom 12.7.1991 (mehrfach modifiziert) definiert Bulgarien als parlamentarische Republik. Sie enthält einen Grundrechtskatalog (ergänzt durch ein Antidiskriminierungsgesetz von 2003). Staatsoberhaupt, Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Präsident (auf

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bulgarien/staat-und-recht/verfassung