Bundesgerichte, in Bundesstaaten Gerichte auf Bundesebene, die in verfassungsmäßig bestimmten, dem Gesamtstaat vorbehaltenen Angelegenheiten Recht sprechen. In Deutschland ist – im Unterschied z. B. zu den USA – die durch das föderative Prinzip bedingte Aufteilung der Gerichtsgewalt nicht als strikte Trennung durchgeführt. Vielmehr ist die Bundes- und Landesgerichtsbarkeit auf ein funktionelles Zusammenwirken ausgerichtet. So

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundesgerichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesgerichte