Bundeskartellamt, Abkürzung BKartA, Bundesoberbehörde zur Wahrnehmung der sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergebenden Aufgaben; gegründet 1958, Sitz: Bonn. Das Bundeskartellamt gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, wird jedoch selbstständig tätig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat es weitgehende Auskunfts- und Einsichtsrechte in Geschäftsunterlagen und kann z. B. Durchsuchungen veranlassen. Es kann

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundeskartellamt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundeskartellamt