Bundesrecht, das in einem Bundesstaat geltende Recht des Gesamtstaates im Verhältnis zu dem in dem jeweiligen Gliedstaat geltenden Landesrecht.

In Deutschland sind Bundesrecht alle seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetze und -verordnungen sowie das frühere Recht, soweit es als Bundesrecht fortgilt (»vorkonstitutionelles« Bundesrecht). Die allgemeinen Regeln des

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundesrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesrecht