Cashflowsteuer [ˈʃfləʊ-], Cash-Flow-Steuer, Unternehmensbesteuerung, bei der sich die Steuer nicht nach dem Gewinn, sondern nach der Differenz zwischen Zahlungseingängen und (laufenden und Investitions-)Ausgaben bemisst. In der (erstmals 1948 von E. C. Brown beschriebenen und dann 1978 von J. A. Kay

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Quellenangabe
Brockhaus, Cashflowsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/cashflowsteuer