Chancengleichheit [ˈʃãs-], das Recht beziehungsweise der Anspruch auf gleiche Ausgangsbedingungen für die einzelnen Mitglieder von Staat und Gesellschaft bei der Entfaltung ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen; eine Wertvorstellung, die stark mit dem Grundwert der Gerechtigkeit verbunden ist. Neben der Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz fordert Chancengleichheit für alle Gesellschaftsmitglieder gleiche »Startbedingungen« bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit beziehungsweise Wahrnehmung ihrer Lebenschancen. Das Gebot der Chancengleichheit, das sich v. a. aus dem Gleichheitsgrundsatz ergibt, gilt nicht allein der individuellen Emanzipation

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Werke

Weiterführende Literatur:

R. Dahrendorf: Lebenschancen (1979);
H. J. Eysenck: Die Ungleichheit der Menschen. Ist Intelligenz erlernbar? (Neuausgabe 1989);
Soziale
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Quellenangabe
Brockhaus, Chancengleichheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/chancengleichheit