Demonstrationsrecht, Demonstrationsfreiheit, gebräuchliche Bezeichnung für das aufgrund der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit (Artikel 5 und 8 GG) bestehende Recht, eine Demonstration zu veranstalten und an ihr teilzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 14. 5. 1985) wertet das Demonstrationsrecht als unentbehrliches Funktionselement des demokratischen Gemeinwesens mit der Folge, dass einschränkende Regelungen, beispielsweise zum Schutz des Straßenverkehrs, nur bei Beachtung des hohen

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Quellenangabe
Brockhaus, Demonstrationsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/demonstrationsrecht