Da die Denkmalpflege viele andere öffentliche und private Belange (z. B. Raumplanung, Umweltschutz, Straßenbau, Stadterneuerung) berührt und mit ihnen nicht selten in Konflikt gerät, ist sie entsprechend in der Gesetzgebung berücksichtigt. In Deutschland fallen Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Kulturhoheit der Länder; daher existieren Denkmalschutzgesetze der Länder mit im Wesentlichen einheitlicher Regelungsmaterie. Die Denkmalschutzgesetze definieren den Denkmalwert, Zuständigkeiten, Zugang zu Denkmälern, Aufgaben, Rechte und Pflichten der

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Quellenangabe
Brockhaus, Organisation von Denkmalschutz und Denkmalpflege. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/denkmalpflege/organisation-von-denkmalschutz-und-denkmalpflege