Deutsche Nationalbibliothek, bis 2006 Die Deutsche Bibliothek, rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem gesetzlichen Auftrag, die ab 1913 veröffentlichte deutschsprachige beziehungsweise auf Deutschland bezogene Literatur vollständig zu sammeln, arbeitsteilig zu erschließen und zu archivieren (Archivbibliothek). Der nationale Sammelauftrag wird durch das nationale deutsche Pflichtstückrecht unterstützt. Er bezieht sich nicht nur auf Drucke,

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Quellenangabe
Brockhaus, Deutsche Nationalbibliothek. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsche-nationalbibliothek