Deutsche Reichsbahn, Abkürzung DR, die Staatsbahn des Deutschen Reichs; gebildet nach Artikel 171 der Weimarer Reichsverfassung am 1. 4. 1920 durch Zusammenschluss der bis dahin eigenständigen Staatseisenbahnen der deutschen Länder Preußen und Hessen, Bayern mit der Pfalz, Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg mit zusammen 53 559 km Streckenlänge. Die zunächst enge Einbindung in die Reichsverwaltung endete 1924

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Quellenangabe
Brockhaus, Deutsche Reichsbahn. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsche-reichsbahn