Deutscher Wetterdienst, Abkürzung DWD, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachgeordnete Oberbehörde, die, 1952 per Gesetz geschaffen, für die Erledigung der zivilen wetterdienstlichen Aufgaben in Deutschland zuständig ist.

Die Zentrale

(31 von 220 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Deutscher Wetterdienst. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutscher-wetterdienst