Verfassungsgeschichtlich war das Deutsche Reich nacheinander eine konstitutionelle Monarchie, eine parlamentarische Monarchie, eine parlamentarische Republik und eine Diktatur. Der ab 1871 Deutsches Reich genannte Staat war aus einer Erweiterung des Norddeutschen Bundes (1866/67–70) hervorgegangen. Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei, der sich in Deutsches Reich umbenannte (19.12.1870). Das Deutsche Reich existierte staatsrechtlich ab 1.1.1871 und war eine konstitutionelle Monarchie (Kaiserproklamation am 18.1.1871 in Versailles, früher sogenannter Reichsgründungstag; Reichsverfassung vom 16.4.1871) und ein Bundesstaat.

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Quellenangabe
Brockhaus, Verfassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsches-reich-20/verfassun